heute: Wohin mit unserem zweibeinigen Liebling?
Alle Jahre wieder, wenn der Urlaub
geplant wird, stehen verantwor-
tungsbewußte Pädagogenhalter
vor dem gleichen Problem: Dürfen
Lehrer und Referendar mitkommen? Oder
bleibt der zweibeinige Lieb-
ling besser zu Hause? Wie immer die
Entscheidung ausfällt: Es gibt
einiges zu regeln und vorzubereiten.
Wir geben Ihnen hier wertvolle
Tips über Unterbringungsmöglichkeiten,
über Bestimmungen im Reisever-
kehr und über die Kosten. Und
wir hoffen, daß uns die traurigen Bilder
von ausgesetzten Pädagogen in
diesem Sommer erspart b1eiben !!
a) Reisen im
Auto:
Die meisten Lehrer fahren gerne Auto.
Bei längeren Strecken aber vor-
sichtshalber ein Mittel gegen Reisekrankheit
vom Arzt verschreiben
lassen. Als Proviant ein Stückchen
Brot und etwas Wasser mitnehmen.
Lehrer haben auf dem Beifahrersitz
nichts zu suchen. Nach Möglichkeit
auch nie alleine im Auto lassen, vor
allem nicht bei Hitze. Rechtzei-
tig dafür sorgen, daß Lehrerchens
"Papiere" in Ordnung sind.
b) Reisen mit
der Bahn:
Herrchen oder Frauchen bezahlt für
den Lehrer die Hälfte einer Fahr-
karte 2.Klasse (Referendare reisen
gratis). Bei Reisen im Schlafwagen
muß das ganze Abteil gemietet
werden oder aber das (teurere) Single-
Abteil. Klar, daß der zweibeinige
Reisegenosse nicht auf die Bank darf,
sondern auf dem Boden Platz nehmen
muß.
c) Reisen mit
dem Flugzeug:
Flugreisen mit dem Hund - pardon!!
Lehrer - mindestens 6 Wochen vor
Reisebeginn buchen. Kleine Lehrer
bis zu einem Gewicht von 60 kg dür-
fen an Bord reisen. Sie müssen
allerdings in einer wasserdichten (!)
Reisetasche untergebracht werden.
Größere Exemplare werden im Fracht-
raum in einer Spezialbox transportiert,die
bei der Fluglinie gekauft
werden muß. Kosten: Pro Kilogramm
Gewicht (inkl. Box) wird 1% des
Ticketpreises Erster Klasse berechnet.
Ausnahme: Im Inland fliegen
Pädagogen bis 60 kg gratis!
d) Unterbringung
zu Hause:
Wer Freunde hat, die gern einen Pädagogen
versorgen, ist fein raus.
Hinterlassen Sie in diesem Fall die
Adresse des behandelnden Tier-
arztes, sprechen Sie über die
Art der Fütterung und die Eigenarten
Ihres Lehrers oder Referendars. Wichtig:
Der Pädagoge sollte (auch
zu Ihrem eigenen Schutz) eine gültige
Haftpflichtversicherung haben.
Pädagogenheime und -pensionen
verlangen je nach Größe des Lehrers
einen Tagespflegesatz zwischen 10
und 15 Mark. Einen Superservice
bietet die Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Pädagogenschutz e.V.
Für einen Unkostenbeitrag von
20 Mark vermittelt man dort "Lehrer-
sitter" im gesamten Bundesgebiet.
Nach einem ähnlichen Prinzip ar-
beitet der Referendarsitter Club des
Referendarschutzbundes.
Unbedingt mindestens zwei Monate vor
Reiseantritt Kontakt aufnehmen.
Das Leistungs -Obst -Photo
äh,.. das Photo vom Englischleistungskurs
(Obst) ist leider wenig
übersichtlich geraten.
Obwohl der Schneehaufen im Vordergrund
deutlich zu erkennen ist,
war es der Redaktion nicht möglich,
die Fotomodelle im Hinter-
grund zu identifizieren.
Deshalb hier im Kleinformat: "Der
Hirte und die Herde"
oder
"Herr Obst und seine Lieben"